Überbrückungshilfe für Studierende

Die Corona-Pandemie stellt viele Studierende vor finanzielle Herausforderungen, viele von ihnen haben mit finanziellen Engpässen zu kämpfen. Diejenigen Studierenden, die dem Grunde nach BAföG berechtigt sind, aber bisher kein BAföG beantragt haben, weil sie mit einem Nebenjob genug verdient haben oder genügend Geld von ihren Eltern erhalten haben, denen ihr Einkommen jetzt wegen der Corona-Situation entfallen ist, sollten BAföG beantragen. Es gibt aber auch Studierende, die die BAföG-Kriterien nicht erfüllen (z.B. Überschreiten Regelstudienzeit, Zweitstudium) - oder solche, die sich trotz Unterstützungsleistung in einer pandemiebezogenen Notlage befinden.

Für diese Studierenden hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Überbrückungshilfe geschaffen. Diese beinhaltet zwei Elemente: den langbewährten Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Zuschüsse, die über die Studierendenwerke verteilt werden.

Die Überbrückungshilfe richtet sich an Studierende, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Sie unterstützt diese Studierenden mit jeweils bis zu 500 € in den Monaten Juni, Juli und August 2020, solange die pandemiebedingte Notlage fortbesteht. Die Überbrückungshilfe ist in den drei Monaten jeweils neu zu beantragen.

Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Studierende aus dem In- und Ausland können den Zuschuss erhalten. Es gibt keine Altersbegrenzung.

Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Bildung und Forschung
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