Coronavirus – Informationen für die Kieler Wirtschaft

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus hat für viele Unternehmen, Start-ups und Freiberufler wirtschaftliche Folgen – in Kiel, in Schleswig-Holstein und in der gesamten Bundesrepublik. Die Bundesregierung hat deshalb einen umfassenden Maßnahmenkatalog ins Leben gerufen, um die Wirtschaft zu stärken. Wir haben relevante Informationen und Tipps für Sie übersichtlich zusammengestellt.

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Herzliche Grüße,
Ihre KiWi, Kieler Wirtschaftsförderung

Hilfestellungen und Antworten zum Thema Liquidität

Liquiditätshilfen - Schleswig-Holstein

Update 14.04.2020: 

Die Landesregierung hat am 20. März 2020 einen umfangreichen Schutzschirm zur Abmilderung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie gespannt. Der Wirtschaftsminister dazu: "Zielgruppe sind Gewerbetreibende und Selbständige, die unmittelbar durch staatliche Verordnungen im Zuge der Coronakrise in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. in einen Liquiditätsengpass geraten sind". Hier geht es zum gesamten Pressetext

  • Im Zusammenhang mit dem Coronavirus kann bei Liquiditätsproblemen auf Fördermöglichkeiten zurückgegriffen werden. Die Landesregierung und die schleswig-holsteinischen Förderbanken starten gegen die Folgen der Corona-Krise die "Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität".

Außerdem: aktuelle Meldungen zur Lage in Schleswig-Holstein finden Sie immer aktuell auf www.schleswig-holstein.de 

Kontakt
Die IB.SH, die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) und die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (BB-SH) haben für Finanzierungen und Bürgschaften im Rahmen dieser Initiative eine Hotline mit zentralen Ansprechpartnern für Hausbanken und Unternehmen eingerichtet:

Hotline: 0431.5938-133
Jürgen Wilkniß Leiter Bürgschaftsabteilung, BB-SH
@email

Hotline: 0431.9905-3330
Matthias Voigt Leiter Firmenkunden Finanzierung, IB.SH
@email

Die Ansprechpartner koordinieren die Förderung von IB.SH, MBG und BB-SH und vertreten jeweils alle drei Institute.

Die Förderlotsen der IB.SH beraten Sie unentgeltlich zu passenden Unterstützungsmöglichkeiten. Die Unterstützungsmöglichkeiten werden derzeit fortlaufend durch uns auf unserer Webseite aktualisiert. Bitte kontaktieren Sie das Team per Mail.

Das Wirtschaftsbüro Gaarden bietet Informationen & Fördermaßnahmen für Gewerbetreibende (auf dem Kieler Ostufer) 

Herrn Yildirim-von Pickardt 
telefonische Beratung von Dienstag bis Freitag
(13:00-15:00 Uhr) unter der Telefonnummer 0431-97 99 53 42
oder per Email an: yildirim@wirtschaft-gaarden.de

Liquiditätshilfen - Bund

Die Bundesregierung hat am 13.03.2020 darüber informiert, dass die bestehenden Bundesprogramme für Liquiditätshilfen ausgeweitet werden, um Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern und die Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs zu ermöglichen.

KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW (Hotline 0800 539 9001) und bei allen Banken und Sparkassen.

Steuerstundungen

Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck werden die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.

Hotlines für Unternehmen 

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
Telefon: 030.346 465 100

Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:00 bis 12:00 Uhr

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030.18615 1515

Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr

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Hotlines für Bürgerinnen und Bürger

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:
Telefon: 030.346 465 100

Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:00 bis 12:00 Uhr

Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen):
Telefon: 030.18 615 6187

E-Mail: 
buergerdialog@bmwi.bund.de

Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr

Regelungen für das Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit

Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld: Neuregelungen für die Kurzarbeit sollen Beschäftigte und Unternehmen unterstützen, die von den Folgen des Coronavirus betroffen sind. Das Gesetz ist am Sonntag, den 15.3.2020 in Kraft getreten.

Das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.  
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, auf der Webseite der Bundesregierung und auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit 
 

Kontakt für Unternehmen
Beantragung von Kurzarbeitergeld: Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur

Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800.455 55 20

Telefonsprechzeiten: Montag - Freitag 8:00-18:00 Uhr

Weitere Information auch online unter: Arbeitsagentur

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht, Gesundheits- und Arbeitsschutz

Freiberufler, Kreative, Künstler, Selbstständige

Künstlersozialkasse

Bei Versicherten und Abgabepflichtigen der Künstlersozialversicherung kann es zu Einnahmeausfällen u.a. durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets etc. kommen. Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet einige Maßnahmen um mit den z.T. erheblichen und bedrohlichen Auswirkungen zurecht zu kommen.

Maßnahmen für Versicherte, deren Einkommensprognose sich verändert hat:

  • Lässt sich die Schätzung des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens im laufenden Jahr nicht verwirklichen, weil zum Beispiel Aufträge storniert werden, besteht jederzeit die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden auf Antrag den geänderten Verhältnissen angepasst.

Die Änderung wirkt sich für die Zukunft aus und kann nach der gesetzlichen Regelung zwar wiederholt aber nicht rückwirkend korrigiert werden. Eine Änderung der Schätzung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens sollte deswegen sorgfältig und behutsam erfolgen, je nachdem wie sich die Situation im laufenden Kalenderjahr absehbar entwickelt. Detaillierte Infomationen erteilt die Künstlersozialkasse


Maßnahmen für abgabepflichtige Unternehmen, die voraussichtlich geringere Umsätze mit künstlerischen / publizistischen Leistungen erzielen, als dies im Vorjahr der Fall war:

  • Die monatlichen Vorauszahlungen können auf Antrag reduziert werden, wenn die abgabepflichtigen Entgelte voraussichtlich deutlich geringer als im Vorjahr ausfallen.
  • Bestehen akute Zahlungsschwierigkeiten können individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden.

Unterstützung für die Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Bundesregierung startet Hilfsmaßnahmen: Pressemitteilung (13. März 2020) – Kulturstaatsministerin Grütters: „Kultur- und Kreativwirtschaft müssen massiv unterstützt werden“

Die DOV unterstützt die Forderung des Deutschen Kulturrats zur Einrichtung eines Auffangprogramms und regt an, einen Notfallfonds unter dem Dach der Künstlersozialkasse einzurichten. Dort sind alle freiberuflichen Künstler*innen versichert, auch aus der Sparte Musik. Über die vorhandenen Personen- und Bankdaten könnten Betroffene kurzfristig mit Notfallzahlungen versorgt werden. Auch wäre die KSK in der Lage, die Plausibilität entgangener Honorare zu prüfen. Außerdem gibt es einen Nothilfefonds für freiberufliche Musiker*innen

Die Hamburg Kreativgesellschaft informiert über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kreativwirtschaft (inkl. Servicehotline für Kreativschaffende)
Informationen zum Thema beim
Bundesverband der freien Berufe

Weitere Quellen:

#dontcancelgodigital ist ein kostenloses Angebot von Webinaren, Sprechstunden und Coworking  für von COVID-19 betroffene Freelancerinnen, Kreative & Kulturschaffende, die nach Möglichkeiten suchen, ihre Angebote zu digitalisieren

 

Steuerzahlungen, Ausfallhonorare, Grundsicherung

Update 14.04.2020: 

Steuerzahlungen
Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden, Säumniszuschläge können erlassen werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend ebenso verzichtet werden.

Weitere Informationen gibt das:

Finanzamt Kiel:
Tel.: 0431.602-2 oder per Email

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.

Grundsicherung für Selbstständige: Selbständige mit unzureichendem Einkommen können beim Jobcenter Grundsicherung beantragen, anders als beim Arbeitslosengeld II gilt dabei keine Obergrenze für geleistete Arbeitsstunden. Die Bundesagentur für Arbeit will unbürokratisch Anträge z.B. auch per Telefon entgegen nehmen.

Kontaktmöglichkeit: zuständige Jobcenter

Hilfen für Start-ups
Start-ups be­kom­men 2 Mil­li­ar­den Eu­ro: Maßgeschneiderte Unterstützung in der Corona-Krise: Start-ups werden aufgrund der Corona-Pandemie noch besser unterstützt.

Informationen von Verbänden und Initiativen

Verschiedenste Verbände und Institutionen versuchen in der derzeitigen Lage Hilfestellungen zu leisten.