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Meilenstein für den StrandOrt Kiel: Rahmenplan beschlossen

16.06.2022 - Bei dem StrandOrt Kiel handelt es sich um ein Gewerbe- und Industrieareal mit langer Tradition in Friedrichsort. Bisher ist das Gelände in sich geschlossen und nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Das gewerbliche und industrielle Flächenangebot in der Stadt Kiel ist begrenzt. Die Nachfrage ist höher als das verfügbare Angebot. Gleichzeitig sind Flächen für große Gebietsentwicklungen kaum vorhanden oder stehen in Konkurrenz zu anderen Nutzungen und Funktionen. Daher ist es vordringliches Ziel der Landeshauptstadt Kiel im Rahmen der Revitalisierung, gewerblich-industriell zu nutzende Bauflächen zu schaffen, um den Wirtschaftsstandort Kiel langfristig und nachhaltig weiterzuentwickeln. Der StrandOrt in Kiel Friedrichsort soll zu einem zukunftsweisenden Industrie- und Gewerbestandort entwickelt werden, der die mehr als 100-jährige Geschichte der Industriekultur des Ortes Alt-Friedrichsort weiterführt.

Hintergrund
Ausgangslage für die weitere Entwicklungsplanung am StrandOrt Kiel ist das im November 2019 von der Ratsversammlung beschlossene Struktur- und Nutzungskonzept aus dem Abschluss der Vorbereitenden Untersuchung. Die wesentlichen Punkte sind die gewerblich-industrielle Weiterentwicklung mit Hilfe von weiteren Konzepten,

  • einem Gestaltungsleitfaden für eine adäquate städtebauliche und architektonische Weiterentwicklung
  • einem Mobilitätskonzept,
  • einer Schalltechnische Untersuchung,
  • einer Altlasten-Detailuntersuchung und
  • einem Energieversorgungskonzept.

Die Lagegunst des StrandOrt Kiels in direkter Wasser- und Strandnähe, die Anbindung über die Straße, die Schiene und ggf. über die Kaianlage bei Caterpillar und die Integration in den urbanen Kontext des Stadtteils Friedrichsort sprechen dafür, die Absicherung der städtebaulichen und hochbaulichen Ziele der Landeshauptstadt in Bezug auf den gesamten StrandOrt mit Hilfe eines Rahmenplans und eines darin integrierten Gestaltungsleitfadens zu gewährleisten.

Die große Herausforderung besteht darin, die historischen Spuren der Industriegeschichte partiell in Form von identitätsstiftenden und charakterprägenden Gebäuden und Denkmälern zu erhalten und dem Ort gleichzeitig den Weg in eine moderne Zukunft zu ebnen. Daher sind in die planerischen Überlegungen neben den einzelnen Fachämtern der Landeshauptstadt Kiel, der KiWi und dem Landesamt für Denkmalpflege auch Notwendigkeiten und Anregungen Kieler Industrieunternehmen und des Ortsbeirats eingeflossen und umgesetzt worden. Das vorliegende Ergebnis ist somit das Resultat eines integrierten Planungsprozesses und eines breiten und umfangreichen Beteiligungsverfahrens

Wesentliche Inhalte und Ziele des Rahmenplans
Bedingt durch eine lange Historie in der militärischen Nutzung und der geheimhaltungsbedürftigen Produktion von Motoren und Schienenfahrzeugen, sind der StrandOrt und das Betriebsgelände von Caterpillar seit ca. 150 Jahren für die Öffentlichkeit unzugänglich. Die planerische Herangehensweise sieht vor, zumindest den StrandOrt zukünftig weitgehend für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und somit u.a. eine direkte Strandzuwegung zu Fuß, mit dem Fahrrad und dem ÖPNV zu schaffen und zu inszenieren. Eine Abstufung in einzelne Nutzungsabschnitte, die durch das Erschließungskonzept vorgegeben werden, sieht aber auch vor, dass Teilbereiche auch zukünftig für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind und insofern Unternehmen eine ungestörte Fertigung und Entwicklung bietet, die aufgrund ihres Geschäftsmodells auf einen entsprechenden Schutz angewiesen sind.

Herzstück der von der Falckensteiner Straße ausgehenden Haupterschließung ist die Mitte des StrandOrt Kiels. Von diesem zentralen Punkt werden alle Verknüpfungen zu den gewerblichen Nutzungen, dem nördlich angrenzenden Naturraum und dem Strand angeboten. Der ruhende Verkehr wird in mehreren zentralen Quartiersgaragen, die teilweise als multifunktionale Mobility-Hubs ausgebildet werden, organisiert.

Für den StrandOrt wird kein Bebauungsplan aufgestellt. Vielmehr sind zukünftig alle Vorhaben nach § 34 BauGB, dem Einfügsamkeitsgebot, zu realisieren und werden einer Einzelfallprüfung unterzogen. In Kombination mit moderner Architektur wird ein fortschrittliches, urbanes, nachhaltiges, und gleichzeitig mit der Historie des Ortes verknüpftes Gewerbegebiet geschaffen. Die identitätsstiftenden Denkmäler werden in die Gebäudesetzung integriert, um ein harmonisches Nebeneinander aus Alt und Neu zu schaffen.

Öffentlichkeit
Das übergeordnete Ziel des Rahmenplanes ist die Öffnung des bislang für die Öffentlichkeit unzugänglichen Areals. Das bietet die Chance, den StrandOrt neu zu ordnen und zu "programmieren". Im Zuge des neuen Konzeptes öffnet sich das Areal zukünftig zum angrenzenden Stadtteil Alt Friedrichsort und erhält neue öffentliche Verbindungsachsen in Nord-Süd- sowie Ost-West-Richtung. Hierdurch wird der StrandOrt in drei unterschiedliche Teilbereiche gegliedert: Innovationscampus Produktion, Produktionspark I und Produktionspark II. Dabei ist eine Abstufung der Öffentlichkeit in den einzelnen Teilbereichen des StrandOrtes vorgesehen. Der Innovationscampus, der sich im südwestlichen Bereich dem Ortskern zuwendet, stellt dabei den Bereich größter Öffentlichkeit dar.

Strandweg als Verknüpfung Ortskern – StrandOrt – Strand
Durch neue Wegeverbindungen wird eine maximale Vernetzung mit der Umgebung erzielt. Dabei werden Ortskern, der Naturraum Prieser Lauf sowie die Festung und der Strand angebunden. Der Verbindung zwischen Ortskern und Strand kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Mit dem Strandweg, der an die Falckensteiner Straße anknüpft und über die Mitte bis zum Strand führt, entsteht eine selbstverständliche Verbindung.

Clusterbildung/Teilbereiche
Ziel ist es, einen innovativen, zukunftsfähigen Gewerbe- und Industriestandort mit den Konzepteckpunkten Öffnung des Gewerbe- und Industriestandortes und Vernetzung mit der Umgebung zu vereinen. Dies wird durch die Neuordnung des StrandOrtes möglich. Es wurde eine Zonierung entwickelt, die mit ihrer Nutzungszuordnung, Öffentlichkeit bzw. Privatheit und der städtebaulichen Setzung auf die angrenzenden Räume reagiert. Die Teilbereiche Innovationscampus Produktion, Produktionspark I und Produktionspark II wurden dabei entwickelt. Teilbereiche am StrandOrt Kiel

Innovationscampus Produktion 
Der Innovationscampus Produktion erfährt als Schnittstelle zwischen Ortskern und Gewerbe- und Industriegebiet StrandOrt eine hohe Nutzungsmischung. Produzierendes Gewerbe, Büro- und Laborflächen, Mensa, Gastronomie 
und evtl. eine KiTa sind im Konzept integriert. Da in diesem Bereich eine starke Öffentlichkeit stattfindet, gelten hier besonders hohe Gestaltungsanforderungen. Dies gilt sowohl für Freiraumqualitäten, insbesondere auf dem Campusplatz, Boulevard sowie Strandweg, als auch für die Fassadengestaltung von Neubauten und die Einbindung der erhaltenswerten und denkmalgeschützten Gebäude. Ein grüner Saum bildet den Abschluss zum Braunen Berg, um die Außenwirkung hin zum Braunen Berg weiterhin durch Vegetation zu definieren.

Produktionspark I
Der Produktionspark I bildet zwei Bereiche unterschiedlicher Öffentlichkeit aus. Zu Boulevard und Mitte hin entsteht eine öffentlichkeitswirksame Fassadenabfolge als neue Adresse. Das „rückseitige“, nördliche Areal ist primär den Gewerbebetrieben vorbehalten. Die Zuordnung der Nutzungen unterscheidet sich nach dem Grad der Öffentlichkeit. Im Bereich, der an den öffentlichen Boulevard angrenzt, sind Büro- und Labornutzungen vorgesehen. Im Inneren des Produktionspark I sind gewerbliche und industrielle Nutzungen angeordnet. Eine klare städtebauliche Kante bildet das Gegenüber der denkmalgeschützten Bestandshallen. Das Ziel ist eine qualitätsvolle Fassadengestaltung. Im Inneren, nördlich angrenzend, wird hingegen eine höhere Privatheit und Nutzungsflexibilität angestrebt. Aus diesem Grund gibt es hier weniger Gestaltungsvorgaben. Der grüne Saum bildet den Abschluss zur Allee Brauner Berg, um die Außenwirkung zum Landschaftsraum Prieser Lauf und Brauner Berg nicht zu beeinträchtigen.


Produktionspark II  
Der Produktionspark II ist als eingezäunter Sicherheitsbereich für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich. Ein Großteil der Bebauung umfasst Bestandsbauten, die sich in Nutzung befinden oder für eine Nutzung in der Zukunft vorgesehen sind. Für ergänzende Gebäude ist, wie beim nördlichen Bereich des Produktionspark I, eine hohe Flexibilität in Nutzung und Gebäudesetzung angestrebt. Im Produktionspark II sind ausschließlich gewerbliche und industrielle Nutzungen vorgesehen. Die Gestaltungsvorgaben für das Innere des Produktionspark II werden dementsprechend geringgehalten. Gestaltungsvorgaben gibt es nur an den Schnittstellen zur Öffentlichkeit. Diese umfassen die Einfriedung des Areals und die Ausbildung des grünen Saums im Norden und Osten.

Detaillierte Informationen zum Download
Rahmenplan (Größe: 27 MB)
Mobilitätskonzept (Größe: 9,7 MB)
Energiekonzept (Größe: 3 MB )