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Zukunftsorientiertes Industriegebiet mit Leuchtturmcharakter: Energieversorgungskonzept für den StrandOrt Kiel beschlossen

29. Juni 2022 - Die schleswig-holsteinische Landeshauptstadt Kiel hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Diesbezüglich sollen über 250 Maßnahmen zu einer Halbierung des Energieverbrauchs und zu einer Reduzierung der Treibhausgas-Emission von 95% im Vergleich zum Jahr 1990 führen. Die Maßnahmen sollen in den Bereichen Haushalte und Einwohner*innen, kommunale Einflussbereiche, Bereiche Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie in den Bereichen Industrie, Mobilität und Energieversorgung zum Tragen kommen. Besonders im Bereich der Energieversorgung lässt sich durch konkrete und genaue Planung ein großes Einsparungspotenzial entwickeln.

Am StrandOrt Kiel sollen gewerblich-industriell zu nutzende Bauflächen geschaffen werden, um den Wirtschaftsstandort Kiel langfristig und nachhaltig weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch das in der breiten Öffentlichkeit und viel diskutierte Thema der Energieversorgung, welches bei der Entwicklung des StrandOrtes Kiel ebenfalls eine wesentliche Rolle spielt. Die Zielstellung ist ein modernes Industrie- und Gewerbegebiet. Dabei gelten zum einen die Vorgaben und Ziele der Landeshauptstadt Kiel wie z.B.

  • Anschluss an die Fernwärme oder eine 100 % regenerative Wärmeversorgung
  • Einhaltung des Kieler Energiestandards bei Neubau (nahezu Effizienzhaus 55) und Sanierung
  • Maximale Ausnutzung der Dachflächen mit Photovoltaik unter Berücksichtigung von solaren Gründächern
  • Steigerung der Energieeffizienz (Beleuchtung, Rechenzentren, Kommunikations- und Informationstechnik etc.)

sowie die Berücksichtigung emissionsstarker Industriezweige, die bereits heute oder auch zukünftig ansässig sind, und deren Anforderungen an ein zukunftsfähiges Energiekonzept. Die genannten Anforderungen gelten nicht allein für die Stadt, sondern auch bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken an Dritte und werden im Rahmen von Grundstückskauf- oder Pachtverträgen übertragen.

Als Grundlage aller Überlegungen im Hinblick auf die Energieversorgung dienten eine Vielzahl von Beschlüssen, die von der Landeshauptstadt Kiel in der Vergangenheit gefasst worden sind. Hierzu zählen u.a.

  • Der Beschluss zur „Klimaschutzstadt Kiel“ (1995)
  • Masterplan 100% Klimaschutz
  • Der Beschluss zum „Climate Emergency“
  • Solarstadt Kiel
  • Gründach-Programm

Insbesondere aber auch die derzeitigen und zukünftigen Bedarfe der Unternehmen, die hier ihren Platz haben oder noch finden. Der Fokus ist dabei vor allem auf eine nachhaltige, regionale Energieversorgung gerichtet. Das bedeutet vor allem eine Versorgung mit erneuerbaren Energien, auch unter Betrachtung und Einbeziehung des Mediums Wasserstoff.

Empfehlungen
Der StrandOrt Kiel steht vor der Herausforderung, heutige Nutzer mit nachhaltigen Übergangslösungen zu versorgen und Möglichkeiten zur späteren Integration in das noch zu errichtende Wärmenetz offen zu halten. Aktuell sind vor Ort keine Kältebedarfe bekannt, sodass zurzeit auf die Empfehlung für ein (Klima-)Kältenetz verzichtet wird. Die solare Nutzung der Dachflächen wird aus fachlich technischer Sicht für den gesamten StrandOrt Kiel empfohlen. Für die denkmalgeschützten Gebäude ist jeweilig eine Einzelfallprüfung erforderlich. Dachflächen für Photovoltaik

Da die Dachflächen gewerblich genutzter Gebäude i.d.R. nicht ausreichend sind, den gesamten Strombedarf aus Photovoltaik zu decken, wird empfohlen, einen möglichst hohen Nutzungsanteil verpflichtend vorzugeben, um den Anteil erneuerbaren und lokalen Stroms zu erhöhen. Daraus ergibt sich für den StrandOrt Kiel die Möglichkeit entsprechende Maßstäbe zu setzen und als Leuchtturmprojekt für zukünftige, ähnliche Gewerbe- und Industriegebiete zu fungieren. Kriterien für zukunftsfähige Gewerbe- und Industriegebiete können dabei z.B.

  • Erzeugung von lokaler, erneuerbarer Energie innerhalb von weniger als 5 km
  • Nutzung von regenerativem Strom mit mehr als 50 % am Gesamtstromverbrauch
  • Nutzung von lokal erzeugter, regenerativer Wärme mit einem Anteil von mehr als 50 % am gesamten Wärmebedarf
  • Verbesserung des Energiemanagements und Erhöhung der Energieeffizienz durch eine übergeordnete Steuerung und externe Beratung
  • Nutzung von Synergien bei Raumbedarf, Energieversorgung und gemeinsame Infrastrukturen
  • Zukunftsgerechtes, nachhaltiges Mobilitätskonzept
  • Innovative Technologien im Bereich der Energieversorgung sein.

Die für eine Ansiedlung im Gewerbegebiet StrandOrt in Frage kommenden Wirtschaftszweige sind vorrangig das produzierende Gewerbe sowie wirtschaftsnahe Dienstleistungen.

Der Energieverbrauch im Projektgebiet ist stark nutzerabhängig und hängt vor allem von den zukünftigen Ansiedlern und deren Nutzungen ab. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Strom für Mechanische Arbeit, Prozesswärme und Kälte. Der Wärmebedarf für Raumheizung und Brauchwarmwasser schwankt verhältnismäßig moderat und ist somit gut für eine zentrale Versorgung geeignet. Voraussetzung für eine nachhaltige Energieversorgung mit geringen CO2-Emissionen ist hierbei jedoch die Absenkung der Vorlauf-Temperatur auf ca. 60 °C und die Umsetzung der hierfür notwendigen Sanierungsmaßnahmen in den einzelnen Gebäuden.

Wo die Vorlauf-Temperatur nicht ausreichend abgesenkt werden kann, kann die zentral bereitgestellte Wärmemenge dezentral z.B. mit Hochtemperatur-Wärmepumpen nacherhitzt werden. In der Stromversorgung wird empfohlen Leistungsreserven und Leerrohre vorzusehen, um die Leistungsbereitstellung zu einem späteren Zeitpunkt dem Bedarf anzupassen.

Für nutzungsspezifische Bedarfe werden i.d.R. dezentrale und bedarfsorientierte Lösungen vorgeschlagen, da die Bedarfe meist schlecht vorherzusehen sind und sich mit dem Wechsel eines Nutzers stark verändern können.

Detaillierte Informationen zum Download:
Energiekonzept (Größe: 3 MB )
Mobilitätskonzept (Größe: 9,7 MB)
Rahmenplan (Größe: 27 MB)